Zschopauweg 2b 09669 Frankenberg / Sa.
Telefon: 0172 2604704 E-Mail: eckelmann@stahlhaus-elemente.de
Für alle – auch zukünftigen – Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte u. a., sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden, sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns widersprechen. Sofern der Käufer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht, gelten sie als von ihm angenommen, und zwar spätestens mit dem Empfang der Ware.
Alle Angebote verstehen sich auf umgehende Zusage, im Übrigen freibleibend; bei Lagermaterial bleibt Zwischenverkauf vorbehalten.
Bestellungen nehmen wir schriftlich oder telefonisch entgegen. Bestellungen und Angebote werden nur verbindlich und damit Vertragsgegenstand, wenn sie durch eine schriftliche Auftragsbestätigung gegenüber dem Kunden bestätigt werden. Um Falschlieferungen aufgrund von Übermittlungsfehlern o. ä. weitestgehend auszuschließen, ist unser Kunde verpflichtet, die Auftragsbestätigung sofort nach Erhalt zu prüfen.
a) Von uns angegebene Lieferzeiten sind annähernd und für uns unverbindlich, soweit sie vom Vorlieferanten nicht eingehalten werden. Sie beginnen nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen sind gestattet.
b) Bei Lieferverzug steht uns eine angemessene Nachfrist zu. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich, soweit die Lieferung nicht erfolgt ist.
c) Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss im Verzug ist.
d) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die das Geschäft wesentlich behindern oder unmöglich machen (z. B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderungen der Verkehrswege, gleichgültig, ob diese bei uns oder bei Dritten eintreten, von deren Mitwirkung unsere Lieferung abhängig ist. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.
a) Die Zahlung hat, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
b) Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
c) Mindert sich die Kreditwürdigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, sofortige Zahlung aller Forderungen zu verlangen und gelieferte Ware zurückzunehmen.
d) Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Verzugszinsen werden in Höhe der Kosten berechnet, die uns durch Kreditinanspruchnahme entstehen.
e) bei Sonderanfertigungen sind 60% anzuzahlen und den Rest bei Versandbereitschaft vor Beladung.
a) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
b) Be- und Verarbeitung erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB.
c) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
d) Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten.
e) Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen alle zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
f) Von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
g) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen zur Freigabe verpflichtet.
Die Preise gelten – sofern nichts anderes vereinbart ist – ab Werk bzw. Lager, ohne Verpackung, Verladung oder Versand, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nebenkosten, Frachten, Abgaben und Steuern trägt der Käufer. Bei Preissteigerungen der Materialien oder Beschaffungskosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung vor.
a) Güten und Maße bestimmen sich nach DIN-Normen bzw. entsprechenden Euronormen oder Handelsbrauch.
b) Besondere Anforderungen an Oberflächen oder Nachbehandlungen sind spätestens bei Bestellung schriftlich mitzuteilen.
c) kleinere Farbabweichungen oder Oberflächenspuren stellen keinen Mangel dar, soweit handelsüblich.
a) Versandweg und Versandmittel bestimmen wir, sofern nichts anderes vereinbart ist.
b) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder beim Verlassen unseres Lagers auf den Käufer über.
c) Versandfertige Ware ist unverzüglich abzurufen. Erfolgt dies nicht, sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern oder zu versenden.
a) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Mängel sofort schriftlich anzuzeigen.
b) Bei berechtigter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl Ersatz, bessern nach oder ersetzen den Minderwert.
c) Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
d) Mängelansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
a) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder zwingende gesetzliche Haftung besteht.
b) Die Haftung ist – soweit zulässig – auf das Auftragsvolumen begrenzt.
c) Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrenübergang, soweit gesetzlich zulässig.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Frankenberg / Sa.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Klaus Eckelmann – Dienstleistung & Projektentwicklung, 09669 Frankenberg / Sa. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Frankenberg / Sa., 01. Januar 2026
Klaus Eckelmann – Dienstleistung & Projektentwicklung